ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN OPTIOS

VERSION 2022-3

 

1. Allgemein

Die BV OPTIOS mit Sitz in 9080 Lochristi, Antwerpse Steenweg 19, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Nummer 0629.718.060 (nachstehend "Optios" genannt) entwickelt und vertreibt Software für die Automatisierung von Unternehmen und umfasst unter anderem Online-Terminvereinbarungen, eine digitale Agenda, eine Kundendatenbank, eine Lagerverwaltung und eine Registrierkasse (nachstehend "die Software" genannt).

Jedes Vertragsverhältnis zwischen Optios und jeder natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden "Kunde" genannt), die die Software von Optios nutzt oder mit der Software verbundene Peripheriegeräte erwirbt, unterliegt den vorliegenden allgemeinen Bedingungen (im Folgenden "Allgemeine Bedingungen" genannt), die gegebenenfalls durch besondere Vertragsbedingungen ergänzt werden.

Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie in ihrer Gesamtheit akzeptiert. Etwaige Einkaufs-, Verkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Abweichungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.

 

2. Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

"Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Bereitstellung des Zugangs durch Optios für den Kunden gelten.

 

a) "Abonnement": Vom Kunden abgeschlossenes Abonnement zur Nutzung der Software;

b) "Abonnementzeitraum": Dauer, für die ein Abonnement vom Kunden abgeschlossen wird;

c) "Benutzer": jeder Endbenutzer des Kunden, der vom Kunden ermächtigt ist, die Software gemäß den ihm gewährten Zugangsrechten zu nutzen.

d) "Nutzungsbedingungen": die Bedingungen, die speziell für jeden Nutzer gelten, der die Software verwendet.

e) "Superuser" ist der Benutzer, der die Zugriffsrechte für andere Benutzer festlegen kann. Er ist auch selbst ein Benutzer.

f) "Kunde": die natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken, die ihrem Handel, Gewerbe, Handwerk oder Beruf zuzuordnen sind, den Vertrag mit Optios über die Nutzung der Software abschließt.

g)"Kundendaten" sind alle Daten, die der Kunde der Software hinzufügt, wie z.B. die Kontaktdaten seiner Endkunden.

(h) "Software" bezeichnet die digitale Plattform, die dem Kunden von Optios angeboten wird;

i) "Vertrag": der Vertrag zwischen dem Kunden und Optios, der die Bereitstellung des Zugangs zur Software umfasst und dessen Bestandteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

 

 

3. Angebote und Zustandekommen des Abkommens

3.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge auf der Website und / oder sozialen Medien von Optios haben nur einen indikativen Charakter und sind nicht bindend. Angebote können vom Kunden nur als Aufforderung zum Abschluss eines Vertrags betrachtet werden. Die Preise und Bedingungen des Angebots gelten nur für einen Zeitraum von 30 Tagen, sofern nichts anderes angegeben ist.

 

3.2 Der Kunde erkennt den Vertrag mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars oder dem Eingang der Zustimmung des Kunden per E-Mail bei Optios oder mit dem Eingang der Zahlung des Kunden bei Optios als abgeschlossen an. Wenn das gewählte Abonnement nicht aufgeführt ist, wird das niedrigste Abonnement aktiviert.

Wenn der Kunde ein Zahlungskonto über die Optios-Website anmeldet und hiermit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, erkennt er auch das Zustandekommen eines Vertrags an.

 

3.3 Optios behält sich das Recht vor, die Bestellung auszusetzen oder abzulehnen, wenn die Bestellung unvollständig zu sein scheint, wenn die Zahlung nicht eingegangen ist oder wenn die übermittelten Daten offensichtlich falsch sind.

 

4. Verwendung der Software

4.1 Optios gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, auf die Software zuzugreifen und sie zu nutzen, und zwar ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden. Dieses Recht schließt das Recht ein, der vereinbarten Anzahl von Nutzern über ihre Anmeldedaten Zugang zur Software zu gewähren.

 

4.2 Der Kunde hat nur ein Nutzungsrecht an dem Objektcode der Software. Der Kunde kann unter keinen Umständen Rechte am Quellcode geltend machen, da dieser das ausschließliche und vollständige Eigentum von Optios und/oder Dritten ist und bleibt.

 

4.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der Software im Wesentlichen um "Software-as-a-Service" handelt, die über das Internet bereitgestellt wird und eine funktionierende und ausreichend leistungsfähige Internetverbindung voraussetzt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, über die notwendige Hardware und Software zu verfügen, um mit der Software kompatibel zu sein. Die Anforderungen an die entsprechenden Geräte sind auf der Optios Website aufgeführt.

 

4.4 Optios stellt dem Kunden ein Login für die Benutzer zur Verfügung. Der Kunde und seine Nutzer müssen die Nutzungsbedingungen stets einhalten. Der Kunde trägt die gesamte Verantwortung für die Nutzung der Software durch die Benutzer. Der Hauptbenutzer kann jederzeit weitere Benutzer anlegen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Einrichtung zusätzlicher Nutzer auf den in Artikel 5 genannten Preis auswirkt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

4.5 Die Login-Daten, die den Zugang zur Software ermöglichen, sind persönlich und vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Optios behält sich das Recht vor, jedes Konto zu sperren, wenn Optios den begründeten Verdacht hat, dass die Anmeldedaten von einer anderen Person als dem jeweiligen Nutzer verwendet werden.

 

4.6 Es ist dem Kunden strengstens untersagt, technische Einrichtungen zum Schutz der Software zu entfernen.

 

5. Preis und Bezahlung

5.1 Der Kunde zahlt eine Gebühr für die Nutzung der Software wie im Angebot beschrieben.

Optios stellt die Gebühr monatlich im Voraus in Rechnung.

 

5.2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die gewährten Rabatte jeweils für ein Jahr.

 

5.3 Alle Rechnungen sind spätestens am Fälligkeitstag zu bezahlen. Jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung wird von Rechts wegen und ohne Mahnung oder Inverzugsetzung um Zinsen in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat auf den ausstehenden Hauptbetrag ohne MwSt. bis zur vollständigen Bezahlung erhöht. Darüber hinaus ist von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des ausstehenden Kapitalbetrags, mindestens 125,00 EUR und höchstens 2.500,00 EUR, zu zahlen. Darüber hinaus wird automatisch eine pauschale Entschädigung von 40,00 EUR pro unbezahlter Rechnung zur Deckung der Inkassokosten gefordert. Sind die tatsächlichen Inkassokosten höher, so geht auch diese Differenz zu Lasten des Kunden.

 

5.4 Darüber hinaus kann die Software bei Nichtbezahlung der Rechnung und nach schriftlicher Zahlungserinnerung innerhalb der vorgenannten Frist von Optios deaktiviert werden und ist dann nicht mehr verfügbar.

 

5.5 Optios behält sich das Recht vor, die geltenden Abonnementtarife zu ändern. Inflationsbedingte Änderungen oder Indexierungen können ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden. Bei allen anderen Preisänderungen, die nicht mit der Inflation oder Indexierungen zusammenhängen, wird der Kunde mindestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Abonnementzeitraums per E-Mail über die geänderten Tarife informiert. Falls der Kunde mit den nicht an die Indexierung oder Inflation gebundenen Tarifen für eine neue Abonnementperiode nicht einverstanden ist, kann er Optios mitteilen, dass er den Vertrag nicht verlängern möchte.

 

5.6 Der Kunde kann jederzeit während des Abonnementzeitraums eine höhere Formel ("Upgrade") wählen. Das Upgrade wird im nächsten Monat nach Beantragung des Upgrades wirksam. 

Wenn der Kunde während eines Abonnementzeitraums, der ein Upgrade erfordert, zusätzliche Benutzer anlegt, kann Optios vom Kunden ein Upgrade verlangen, bevor er die zusätzlichen Benutzer hinzufügt.

 

5.7 Während eines Abonnementzeitraums kann sich der Kunde nicht für eine niedrigere Formel entscheiden ("Downgrade"). Ein Downgrade ist nur bei der Verlängerung des Abonnementzeitraums möglich und muss mindestens 2 Monate vor Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums beantragt werden.

 

6. Dauer und Beendigung

6.1 Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Software durch den Kunden aktiviert wird, d.h. mit der Bestätigung der Online-Bestellung oder mit der Unterzeichnung des Bestellformulars, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

6.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit eines Abonnements 1 Jahr.

Nach Ablauf des ersten Abonnementzeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch und stillschweigend um aufeinanderfolgende Abonnementzeiträume, die der Dauer des ersten Abonnementzeitraums entsprechen, es sei denn, der Kunde oder Optios hat der anderen Partei mindestens 2 Monate vor Ablauf des laufenden Abonnementzeitraums per Einschreiben mitgeteilt, dass er den Vertrag nicht verlängern möchte. Das Einschreiben enthält die OPTIOS-ID, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, den Namen des Geschäftsführers, die Adresse, den Grund für die Kündigung und die Unterschrift des Geschäftsführers.

 

6.3 Jede Partei kann den Vertrag ohne Inverzugsetzung und mit sofortiger Wirkung schriftlich per Einschreiben kündigen, wenn die andere Partei für insolvent erklärt wird, aufgelöst und in Liquidation versetzt wird oder offenkundig zahlungsunfähig geworden ist. Optios kann in solchen Fällen niemals zu irgendeiner Rückerstattung oder Zahlung von bereits erhaltenen Geldern oder zu Schadenersatz verpflichtet werden.

 

6.4 Optios kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt oder sich in sozialen Medien und/oder anderen Kanälen so negativ äußert, dass der Ruf von Optios ernsthaft beeinträchtigt werden kann.

 

6.5 Sofern nicht anders vereinbart, löscht Optios die Kundendaten nach einer Frist von 1 Monat nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages.

Während dieses Zeitraums kann der Kunde die Kundendaten auf ein anderes externes System übertragen. Der Kunde erkennt an, dass er für den Verlust von Daten infolge der Migration verantwortlich ist. Optios bietet keine Unterstützung bei der Migration von Kundendaten auf eine andere Plattform an.

 

7. Ausbildung und Dokumentation

7.1 Der Kunde erhält von Optios ein Anleitungsvideo für die Nutzung der Software. Das Anleitungsvideo kann vom Kunden und seinen Benutzern in ihrem eigenen Tempo angesehen werden. 

 

7.2 Bestellt der Kunde zusätzlich eine Schulung, so findet diese beim Kunden statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Schulung ist in den folgenden Sprachen verfügbar: Niederländisch, Französisch und Englisch. Die Schulung wird standardmäßig in niederländischer Sprache durchgeführt, es sei denn, der Auftraggeber bittet Optios im Voraus, die Schulung in einer anderen Sprache durchzuführen.

 

7.3 Die Überlassung von Benutzerdokumentation erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Optios bestimmt immer, ob die Dokumentation in Papierform oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird. Die Benutzerdokumentation wird entweder auf Niederländisch oder auf Englisch zur Verfügung gestellt. Etwaige Übersetzungen der Benutzerdokumentation gehen stets zu Lasten des Kunden.

 

 

 

 

8. Garantie

8.1 Der Kunde erkennt an, dass die Software "wie sie ist" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt wird und nicht für den Kunden angepasst werden kann. Der Kunde erkennt an, dass er ausreichend über die Möglichkeiten und Grenzen der Software informiert ist.

 

8.2 Optios gewährleistet, dass die Software auf dem Gerät, für das sie entwickelt wurde, funktioniert. Optios garantiert jedoch in keiner Weise, dass die Software fehlerfrei und automatisch mit allen Typen oder neuen Versionen anderer Computerprogramme oder Geräte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit Betriebssystemen zusammenarbeitet.

 

8.3 Optios garantiert nicht, dass die Software für die beabsichtigte Nutzung geeignet ist oder sich nahtlos in die Aktivitäten oder das Geschäft des Kunden einfügt, dass die Software ohne Unterbrechung, Fehler oder Mängel funktioniert oder dass alle Fehler und Mängel immer behoben werden.

 

9. Geistiges Eigentum

9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Software verbleiben bei Optios oder seinen Lizenzgebern. Optios stellt den Kunden von allen Schäden frei, die sich aus der Behauptung eines Dritten ergeben, die Software verletze die geistigen Eigentumsrechte des Dritten.

 

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Optios zu bearbeiten, zu übersetzen oder zu verändern.

 

10. Datenschutz

10.1 Optios verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, seiner Nutzer und/oder anderer Mitarbeiter des Auftraggebers. Da Optios diese personenbezogenen Daten für seine eigenen Zwecke verarbeitet, handelt Optios als "für die Verarbeitung Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutzgesetze. Die Datenschutzerklärung von Optios enthält alle relevanten Informationen darüber, wie Optios als Datenverantwortlicher mit personenbezogenen Daten umgeht.

 

Durch den Abschluss eines Vertrages mit Optios bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung von Optios, wie sie auf der Website wiedergegeben ist, gelesen und deren Inhalt verstanden hat.

 

10.2 In Bezug auf die Kundendaten erkennt der Kunde an, dass er als "Datenverantwortlicher" und Optios als "Verarbeiter" im Sinne der Datenschutzgesetzgebung handelt. Die diesbezüglichen Vereinbarungen werden ausschließlich durch den Verarbeitungsvertrag im Anhang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

 

11. Höhere Gewalt und Revision

11.1 Im Falle höherer Gewalt hat Optios das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass der Auftraggeber ein Recht auf Entschädigung für Kosten, Schäden, Zinsen usw. geltend machen kann.

 

Als höhere Gewalt gilt die Situation, in der die Durchführung des Vertrags durch Optios ganz oder teilweise, auch vorübergehend, durch Umstände verhindert wird, die sich der Kontrolle von Optios entziehen, auch wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits absehbar waren. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten als Fälle höherer Gewalt: Erschöpfung der Lagerbestände, Lieferverzögerungen oder -ausfälle von Lieferanten, Streiks oder Aussperrungen, Feuer, Krieg, Epidemien, Überschwemmungen, hohe Fehlzeiten, Strom-, Computer-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, behördliche Entscheidungen oder Eingriffe sowie Fehler oder Verzögerungen, die Dritten zuzuschreiben sind.

Optios ist nicht verpflichtet, den unverschuldeten und unvorhersehbaren Charakter des Umstands, der höhere Gewalt darstellt, zu beweisen.

 

11.2 Führt eine grundlegende Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer unzumutbaren oder unverhältnismäßigen Belastung der Parteien bei der Durchführung der Vereinbarung, so werden sich die Parteien beraten, um eine angemessene Anpassung der Vereinbarung zu vereinbaren.

 

12. Haftung

12.1 Die Parteien erkennen an, dass die Verpflichtungen von Optios eine Verpflichtung der Mittel sind. Optios haftet nur für den tatsächlich erlittenen Schaden, den der Kunde nachweist, dass er unmittelbar durch einen Fehler von Optios verursacht wurde, den der Kunde nicht vermeiden oder begrenzen konnte und den Optios nicht innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt einer Inverzugsetzung behebt, unbeschadet anderer vereinbarter Lösungszeiten.

 

12.2 Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist die gesamte vertragliche und außervertragliche Haftung von Optios für Schäden, die der Kunde in einem Abonnementzeitraum erleidet, auch im Falle grober Fahrlässigkeit, auf den Betrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt, den der Kunde für die Nutzung der Software in diesem Abonnementzeitraum bezahlt hat. Wenn die Laufzeit des Abonnements mehr als ein Jahr beträgt, ist der Betrag, für den Optios haftbar gemacht werden kann, auf die Summe der in einem Jahr gezahlten Gebühren beschränkt.

 

In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Optios für direkte Schäden, aus welchem Grund auch immer, 15.000,00 EUR.  

 

12.3 Optios haftet nicht für Schäden, die aus der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzögerung der Software entstehen.

 

12.4 Optios haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entstandener Verluste, entgangener Einsparungen, entgangener finanzieller oder kommerzieller Möglichkeiten, Bußgelder, Kundenverluste und Imageschäden, auch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit.

 

12. Hardware

12.1 Optios wird die Hardware in der im Angebot vereinbarten Art und Anzahl liefern. Optios übernimmt keine Garantie dafür, dass die Hardware für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet ist. Optios ist in keinem Fall zur Montage und Installation der Hardware verpflichtet, noch zur Bereitstellung der dafür notwendigen Materialien.

 

12.2 Die Lieferung der Hardware erfolgt an einen vom Kunden angegebenen Ort. Die Lieferkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.

 

12.3 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum von Optios. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

 

12.4 Erkennbare Mängel oder Nichtübereinstimmungen der Lieferung sind vom Kunden spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Hardware zu rügen. Andernfalls sind die sichtbaren Mängel abgedeckt und die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert.

 

13. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegten Informationen vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob diese Informationen ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder nicht, und daher diese vertraulichen Informationen nicht an andere weiterzugeben oder sie für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags zu verwenden.

 

14. Übertragbarkeit

Optios ist berechtigt, alle oder einzelne seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Rücksprache oder Zustimmung des Kunden an einen Dritten zu übertragen.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Optios ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

 

15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1 Der Vertrag zwischen Optios und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht; die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.2 Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem Optios seinen Sitz hat.

 

 Nachtrag: Vereinbarung mit dem Verarbeiter

Version 2022.03

Dieser Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten ("Verarbeitervertrag") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die BV Optios mit Sitz in 9080 Lochristi, Antwerpse Steenweg 19, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Nummer 0629.718.060 (nachstehend "Optios BV" genannt) im Auftrag des Kunden und ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt, in denen die Parteien die Bedingungen für die Nutzung von Optios vereinbart haben.

ART. 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In dieser Verarbeitungsvereinbarung werden eine Reihe von Begriffen verwendet, die wie folgt erläutert werden können:

AVG                              

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

 

Persönliche Daten:   

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen und die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden können und die vom Kunden in die Software eingegeben werden.

Betroffene Person(en):    

Die identifizierte oder identifizierbare Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen.

Datenleck:                                                                 

Eine Verletzung der Sicherheit, die zur Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.

Vereinbarung:                                                             

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Optios BV, von dem dieser Nachtrag ein wesentlicher Bestandteil ist.

Software:                                                                        

die dem Kunden von Optios angebotene digitale Plattform.

Subprozessor:                                                              

Ein anderer Auftragsverarbeiter, der vom Auftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragt wird.

Prozessor:                      

Eine natürliche oder juristische Person, Behörde oder Einrichtung oder sonstige Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet, ohne ihm unmittelbar unterstellt zu sein.

Prozessor:                                

Die Partei, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.

 

 

ART. 2 BEARBEITUNGSAUFTRAG

2.1 Der Kunde ist der für die Verarbeitung Verantwortliche und hat und behält die volle Kontrolle über die persönlichen Daten.

Der Kunde garantiert, dass er, wenn und soweit anwendbar, in Übereinstimmung mit den AVG handeln und seine Verpflichtungen nach geltendem Recht erfüllen wird.

2.2 Optios BV fungiert für den Auftraggeber als Auftragsverarbeiter für die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen.

Optios BV wird die persönlichen Daten nur in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Auftraggebers, wie im Vertrag beschrieben, verarbeiten, es sei denn, die Verarbeitung ist durch EU- oder nationales Recht, dem Optios BV unterliegt, vorgeschrieben.

Optios BV wird die persönlichen Daten nur zu dem im Vertrag beschriebenen Zweck verarbeiten.

2.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft personenbezogene Daten von Kunden, die vom Kunden bereitgestellt werden. Dazu gehören die folgenden Daten: persönliche Identifikationsdaten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Sprache, Personalausweisnummer.   

ART. 3 VERTRAULICHKEIT

3.1 Optios BV behandelt alle persönlichen Daten als streng vertrauliche Informationen. Die personenbezogenen Daten dürfen nicht kopiert, übertragen oder in sonstiger Weise entgegen der im Vertrag beschriebenen Zuordnung verarbeitet werden, es sei denn, der Kunde hat seine schriftliche Zustimmung erteilt.

3.2 Die Mitarbeiter von Optios BV unterliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung, die sicherstellt, dass die Mitarbeiter alle personenbezogenen Daten, die unter diesen Verarbeitungsvertrag fallen, streng vertraulich behandeln.

Personenbezogene Daten sind nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich, die für die Erbringung der in der Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen Zugang zu diesen personenbezogenen Daten benötigen.

ART. 4 SICHERHEIT

Optios BV verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, wie sie in diesem Verarbeitungsvertrag und in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Die Dokumentation über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen kann dem Kunden auf erstes Anfordern zur Verfügung gestellt werden.

Die Sicherheitsmaßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Entwicklung, was dazu führen kann, dass sie von Zeit zu Zeit geändert werden, vorausgesetzt, dass solche Aktualisierungen und Änderungen nicht zu einer Verringerung der Gesamtsicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden führen.

ART. 5 UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

5.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Optios BV Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Auftrag einsetzen kann. Eine Übersicht über die Unterauftragsverarbeiter erhalten Sie auf erste Anfrage. Vor der Ernennung eines neuen Unterauftragsverarbeiters wird Optios BV diese Partei in die Liste aufnehmen. Der Auftraggeber kann gegen diesen neuen Unterauftragsverarbeiter Einspruch erheben, indem er innerhalb von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung durch Optios BV schriftlich Einspruch erhebt. Dieser Einwand muss immer vernünftig begründet sein. Erhebt der Kunde keine Einwände, so gilt dies als Einverständnis mit dem betreffenden Unterauftragsverarbeiter.

5.2 Optios BV verpflichtet sich, nur mit Unterauftragsverarbeitern zusammenzuarbeiten, die ein ähnliches Datenschutzniveau wie Optios BV gewährleisten können.

Optios BV bleibt zu jeder Zeit für die von ihr beauftragten Unterverarbeiter verantwortlich.

ART. 6 ÜBERMITTLUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

6.1 Optios BV wird die persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben. Optios BV wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten der Kunden auch in keinem Fall für die Erweiterung der eigenen Datenbank verwenden.

6.2 Grundsätzlich wird Optios BV keine persönlichen Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") übertragen. In einigen Fällen werden personenbezogene Daten bei Lieferanten mit Servern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gespeichert. In diesem Fall wird Optios BV dafür sorgen, dass die persönlichen Daten ein angemessenes Schutzniveau haben.  

ART. 7 UNTERSTÜTZUNG

7.1 Wenn der Besteller eine Anfrage einer betroffenen Person zur Ausübung ihrer Rechte nach dem AVG erhält und der Besteller Optios BV um Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Beantwortung der Anfrage bittet, unterstützt Optios BV den Besteller durch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Wenn Optios BV direkt von einer betroffenen Person eine Anfrage zur Ausübung ihrer Rechte erhält und diese Anfrage mit dem Auftrag von Optios BV zusammenhängt, wird Optios BV die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und nicht direkt auf die Anfrage reagieren.

7.2 Optios BV unterstützt den Besteller in angemessener Weise bei den gemäß § 35 AVG erforderlichen Datenschutzprüfungen, jedoch nur in Bezug auf die Verarbeitung der vom Besteller bereitgestellten und von Optios BV verarbeiteten personenbezogenen Daten.

ART. 8 DATENBLATT

Wenn Optios BV ein Datenleck in Bezug auf die vom Abnehmer zur Verfügung gestellten persönlichen Daten feststellt, informiert Optios BV unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung, den Klnt.

Optios BV wird mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten und auf Anweisung des Auftraggebers angemessene Schritte unternehmen, um bei der Untersuchung, Milderung und Behebung der Datenverletzung zu helfen.

In keinem Fall darf Optios BV Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers benachrichtigen.

ART. 9 PRÜFUNG

Auf Anfrage des Auftraggebers stellt Optios BV alle relevanten Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um die Einhaltung dieses Verarbeitungsvertrags nachzuweisen.

ART. 10 - AUFBEWAHRUNGSFRIST

Optios BV bewahrt die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten so lange auf, wie es für die Ausführung des Auftrags, wie im Vertrag beschrieben, erforderlich ist.

Sofern nicht anders vereinbart, wird Optios BV die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten persönlichen Daten nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages innerhalb von 1 Monat löschen. Während dieses Zeitraums kann der Kunde die personenbezogenen Daten auf ein anderes externes System übertragen.

Optios BV kann die persönlichen Daten des Kunden in dem Umfang aufbewahren, wie es das EU- oder nationale Recht, dem Optios BV unterliegt, verlangt. In diesem Fall garantiert Optios BV, dass die persönlichen Daten des Abnehmers nur zu dem in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Zweck und zu keinem anderen Zweck verarbeitet werden.

ART. 11 HAFTUNG

Optios BV haftet gegenüber dem Abnehmer als Folge oder im Zusammenhang mit diesem Verarbeitungsvertrag oder aus anderen Gründen, sofern und soweit die Parteien dies im Vertrag vereinbart haben. Die im Vertrag vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt in vollem Umfang für die in diesem Verarbeitungsvertrag festgelegten Verpflichtungen, wobei ein und dasselbe Ereignis niemals zu mehr als einem Schadensersatzanspruch führen darf.